Ab dem 01.04.2015 gelten erhöhte Förderungssätze für Solaranlagen.
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Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:
– Anhebung der Basisförderung für Anlagen zur Raumbeheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung (im Gebäudebestand) von bisher 1.500 € auf 2.000 €
– die quadratmeterbezogene Förderung steigt von bisher 90 €/m² auf 140 €/m² (mind. Kollektorfläche 9m²)
– Wiederaufnahme der Förderung von Anlagen für die Warmwasserbereitung
– Anlagen mit einer Fläche von min. 3 m² werden mit 50 €/m² befördert, mindestens aber 500 €